Feel free – Rechtliche Vorgaben für Freiflächen-PV (Webinar | Online)

Feel free – Rechtliche Vorgaben für Freiflächen-PV (Webinar | Online)

Die Konzeption, Planung und Realisierung einer Freiflächen-PV-Anlage ist rechtlich komplex. Dabei ist die Kenntnis vieler Rechtsbereiche notwendig – vom Planungsrecht über das Verwaltungsrecht und das Zivilrecht bis hin zu energierechtlichen Vorgaben.

In dem neu konzipierten  Online-Seminar „Rechtliche Vorgaben für Freiflächen-PV“ wird die gesamte Bandbreite der gesetzlichen Rahmenbedingungen praxisnah dargelegt. Im Fokus stehen dabei die unterschiedlichen Freiflächen-PV-Anlagen von der Anlage auf Wiesen oder Grünstreifen über Agri-PV-Anlagen in der Landwirtschaft oder Floating-PV-Anlagen auf Seen bis hin zu großflächigen PV-Anlagen zum Beispiel über Parkplätzen.

Themen des Intensivseminars werden sein:

  • Rechtliche und tatsächliche Eignung von Flächen für PV-Projekte
  • Bau(-planungs)recht und Genehmigung
  • Zivilrecht und Flächenakquise
  • Förderung und Vermarktung im Detail
  • Gemeinde- und Bürgerbeteiligung

Dabei nehmen die Referentinnen und Referenten jeweils die Sichtweisen von Investoren und Betreiber auf der einen und Genehmigungsbehörden auf der anderen Seite an.

Die Veranstaltung wird an zwei aufeinanderfolgenden Vormittagen realisiert (jeweils 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr).

 

Die neue „Feel free“-Seminarreihe fokussiert sich auf Freiflächen-PV-Anlagen. Geplant sind zwei Seminare – ein Seminar mit zwei halben Tagen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und (ab Herbst/Winter 2024) ein zweitägiges Seminar zu den technischen Vorgaben und der Vorgehensweise von der Konzeption bis zum Betrieb von Großflächen-PV-Anlagen.
Beide Seminare sollen dazu beitragen, Ihnen die notwendige Sicherheit hinsichtlich der rechtlichen und ingenieurwissenschaftlichen Aspekte einer Freiflächen-PV-Anlagen zu geben, damit Sie sich auch bei derart komplexen Projekten freier fühlen können.

Eventdatum: 30.09.25 – 01.10.25

Eventort: Online

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Gebäudeautomation – Pflichten und Chancen nach dem Gebäudeenergiegesetz (Seminar | Online)

Gebäudeautomation – Pflichten und Chancen nach dem Gebäudeenergiegesetz (Seminar | Online)

Gebäude benötigen in Deutschland rund 36 % des gesamten Endenergiebedarfs. Daher stellt die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden einen zentralen Aspekt der Energiewende dar. Dabei reicht es im Rahmen einer Integralen Energieeffizienz nicht aus, sich nur auf die Technik und die Bauphysik zu fokussieren. Vielmehr bedarf es auch eines bedarfsgeführten Anlagenbetriebs mittels geeigneter Automatisierungsstrategien und eines Energiemonitorings.

Eine Gebäudeautomation, welche die Belange der Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt, ermöglicht eine Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Gleichzeitig können der Komfort und die Sicherheit verbessert werden.
Ein intelligentes Gebäude ist eine Immobilie, die mit Hilfe automatisierter Prozesse wie Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung, Sicherheit und andere Umweltsysteme als Reaktion auf die Belegung des Gebäudes oder äußere Bedingungen steuert. Es reagiert auf sich verändernde Gegebenheiten, und zwar autonom und im Interesse des Benutzers.

Zahlreiche europäische und nationale Vorgaben aus Richtlinien, Gesetzen und Normen geben Leitplanken vor, die vom Planer und Betreiber beachtet werden müssen.
Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude fest. Nichtwohngebäude, die bereits im Bestand und mit einer Heizung oder Klimaanlage von über 290 kW ausgestattet sind, müssen bis Ende 2024 mit einem Gebäudeautomatisierungssystem des Grades B oder besser sowie einer Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden. Kurz- und mittelfristig ist eine deutliche Reduzierung der bisherigen Eingangsleistung (derzeit 290 kW) angedacht.

Was bedeuten diese Vorschriften konkret und wie können diese umgesetzt werden?
Was ist bei Ausschreibungen zu beachten?
Wann lohnt sich eine Gebäudeautomation finanziell und welche Förderungen gibt es, um eine zukunftsfähige Gebäudeautomation zu implementieren?

Das neu konzipierte Intensivseminar „Gebäudeautomation – Pflichten und Chancen nach dem Gebäudeenergiegesetz“ vermittelt eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen und beschäftigt sich mit den konkreten Anforderungen auf europäischer Ebene und des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes. Anhand von Checklisten werden geeignete Automatisierungs-Optionen dargelegt. Fördermöglichkeiten werden aufgezeigt. Außerdem erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Tipps und Vorlagen zur Umsetzung in der Praxis.

Eventdatum: Mittwoch, 30. April 2025 09:00 – 13:15

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Energie- und Stromsteuergesetz 2025 – KOMPAKT (Webinar | Online)

Energie- und Stromsteuergesetz 2025 – KOMPAKT (Webinar | Online)

Im Jahr 2025 werden sich voraussichtlich viele gesetzliche und administrative Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes ändern.
Seit April 2024 existiert ein Gesetzesentwurf, der bereits mit den Verbändern diskutiert wurde. Seit Mitte Oktober 2024 liegt der final im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages verhandelte Text des neuen Energie- und Stromsteuergesetzes vor. Eigentlich hätte das „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ am 18.10.2024 im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden sollen. Da die meisten Abgeordnete sich bereits ins Wochenende verabschiedet hatten, war der Bundestag aber nicht mehr beschlussfähig. Daher war der finale Beschluss für die Bundestagssitzung am 07.11.2024 vorgesehen – jedoch war da die Koalition aufgrund der Entlassung des Finanzministers (06.11.) nicht mehr beschlussfähig. Das Gesetz ist zu Ende verhandelt, wurde jedoch vor der Bundestagswahl nicht mehr im Deutschen Bundestag beschlossen.

Das Kompaktseminar „Neue gesetzliche und administrative Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes 2025“ fasst die geplanten Neuregelungen und deren Auswirkungen in einem vierstündigen Kompaktseminar zusammen.

Bringen Sie ihre Kenntnisse des Energiesteuerrechts, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis effektiv auf den neuesten Stand.

Dieses Kompakt-Seminar setzt gute Kenntnisse des Energie- und Stromsteuergesetzes voraus. Es werden lediglich die Neuregelungen und die damit einhergehenden Veränderungen besprochen.

Falls Sie keine oder nur geringe Kenntnisse des Energie- und Stromsteuergesetzes haben, sollten Sie das eintägige Intensivseminar „Energie- und Stromsteuergesetz 2025 – INTENSIV“ buchen. Termine dazu werden in Kürze veröffentlicht.

Lernziele

  • Hintergrund und Intention der zahlreichen Neuregelungen
  • Neuregelung im Energiesteuerrecht
  • Neuregelungen im Stromsteuerrecht
  • Veränderungen bei der Administration (Befreiung / Rückerstattung / Meldung)
  • Verwaltungspraxis konkret
  • Schnittstelle zum nationalen und internationalen Emissionshandel

Eventdatum: Dienstag, 17. Juni 2025 09:00 – 13:00

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Aktuelle Rechtsthemen im KWK-Bereich – KWKG 2025 und Kundenanlage (Webinar | Online)

Aktuelle Rechtsthemen im KWK-Bereich – KWKG 2025 und Kundenanlage (Webinar | Online)

Am 01. April 2025 werden die Ende Januar im Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen des KWK-Gesetzes in Kraft treten. Außerdem beschäftigt die KWK- und Contracting-Branche derzeit die Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Kundenanlage.

Daher bieten wir noch vor dem Inkrafttreten unser zusammen mit BBH neu konzipiertes Seminar „Aktuelle Rechtsthemen im KWK-Bereich – KWKG 2025 und Kundenanlage“.
Informieren Sie sich in einem Halbtagesseminar (9-13 Uhr) prägnant und praxisnah über die maßgeblichen Veränderungen im KWK-Bereich und die Auswirkungen des EuGH-Urteils insbesondere für Mieterstrom-Projekte.

Das KWKG 2025 enthält einige Anpassungen, welche sowohl die kleineren BHKW-Anlagen als auch die KWK-Anlagen, welche sich in der Ausschreibungspflicht befinden, erfassen.
Im Rahmen der neuen Seminarreihe werden wir diese Änderungen strukturiert vorstellen und auch darauf eingehen, was diese Veränderungen in der Praxis bedeuten.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kundenanlage ist insbesondere für die zukünftige Ausgestaltung dezentraler Stromversorgung relevant. Im Rahmen des Seminars werden die Hintergründe der EuGH-Entscheidung analysiert und die direkten sowie indirekten Konsequenzen aufgezeigt. Dabei geht es u. a. um die Auswirkungen auf neue und bestehende Mieterstrom-Projekte und welche Konsequenzen das EuGH-Urteil für Energiedienstleister mit sich bringt.

Die neue Seminarreihe richtet sich an alle, die im Bereich KWK-Gesetz erfahren sind. Für Neulinge in diesem Bereich bieten wir ab April ganztägige Seminare an.

In einem rund einstündigen Online-VOrseminar werden die Grundlagen und Definitionen des KWKG und der Kundenanlage erläutert. Damit ist gewährleistet, dass alleTeilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem gleichen Niveau sind und es nicht zu allgemeinen Nachfragen kommt. Wir raten allen, das OVO im Vorfeld

Eventdatum: Mittwoch, 26. Februar 2025 09:00 – 13:00

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Administration und optimierter Betrieb von BHKW-Anlagen (Webinar | Online)

Administration und optimierter Betrieb von BHKW-Anlagen (Webinar | Online)

Die Wirtschaftlichkeit einer BHKW-Anlage hängt maßgeblich von einem technisch einwandfreien Betrieb sowie von der Erfüllung aller administrativen Meldepflichten ab. In der Praxis wird die Wirtschaftlichkeit gut geplanter und ausgelegter Projekte immer wieder durch eine suboptimale Betriebsweise und Fehlern bei der Administration geschädigt.

Das neue zweitägige Online-Seminar „Administration und optimierter Betrieb von BHKW-Anlagen“ richtet seinen Fokus auf wichtige technische Vorgabenmögliche Optimierungsmaßnahmen sowie die regelmäßigen Meldepflichten. Außerdem werden die notwendigen Zulassungs- und Anmeldeprozesse erläutert. Dabei stehen Blockheizkraftwerke bis zu einer elektrischen Leistung von 100 kW im Fokus.
In Exkursen wird der Blick für die administrativen Auswirkungen bei einer Überschreitung der 100 kW-Grenze geschärft.

Die Dokumentationspflichten eines BHKW-Betreibers sowie sinnvolle Kontrollen während des Betriebs werden thematisiert. Außerdem werden die Inhalte und Vorgaben von Instandhaltungsverträgen nach VDI 4680 dargelegt.

Insbesondere die Vorgaben zur betrieblichen Administration des KWK-Gesetzes, des Energie- und Stromsteuergesetzes sowie der EEG-Umlage werden besprochen.

Die Inhalte der jeweiligen Gesetze werden kurz wiederholt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten aber bereits über ausreichende Fachkenntnisse der relevanten Gesetze verfügen, da dies für das Verständnis der administrativen Vorgaben sehr hilfreich ist. Der Fokus des Seminars liegt auf den administrativen Regelungen. Neben der grundsätzlichen Vorgehensweise wird konkret das Ausfüllen von Formularen besprochen. Teilweise werden problematischere Teile des Formulars besprochen – vereinzelt werden auch die Formulare komplett besprochen. Weiterhin wird die Vorgehensweise bei Änderungsanzeigen thematisiert.

Weiterhin behandelt das zweitägige Seminar die notwendigen Messungen, die Abrechnung und Kontrolle von BHKW-Anlagen, die Abrechnung der Strom- und Wärmelieferungen sowie die Effizienz-Kontrolle.

Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Dieses Seminar wird zweimal pro Jahr angeboten.

Optimieren Sie den Betrieb Ihrer BHKW-Anlage – wirtschaftlich und technisch – und vermeiden Sie teure Fehler rund um den Betrieb von Blockheizkraftwerken bis 100 kW.

Im Rahmen des eintägigen Seminars „Optimierter Betrieb von BHKW-Anlagen“ wird nicht auf Umsatz- und Ertragssteuern eingegangen. Hierfür wird ein eigenständiges Seminar „Umsatz- und Ertragssteuern für PV- und BHKW-Anlagenbetreiber“ angeboten.

Eventdatum: 07.01.25 – 08.01.25

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Brennstoffemissionshandelsgesetz und CO₂-Kostenaufteilungsgesetz 2024 (Webinar | Online)

Brennstoffemissionshandelsgesetz und CO₂-Kostenaufteilungsgesetz 2024 (Webinar | Online)

Inzwischen hat das im Jahre 2021 in Kraft getretene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) einige Veränderungen hinter sich. Zuletzt wurde es im Dezember 2023 angepasst.
Die Einführung der CO2-Bepreisung für Brennstoffe in Form eines nationalen Emissionszertifikatehandels ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Erreichung ihrer Klimaziele für 2030.

Unter den neuen nationalen Zertifikatehandel fallen Emissionen fossiler Brennstoffe, die nicht über den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Dies sind in erster Linie solche in den Bereichen Mobilität und Wärme, gleichermaßen bei Unternehmen und Haushalten.
Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit fossil betriebener Heizkessel und KWK-Anlagen.
Die CO2-Bepreisung wirft aber auch sehr viele Fragestellungen rund um die konkrete Administration, die Abgrenzung zum Treibhausemissionshandelsgesetz sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Weitergabe der CO2-Bepreisung auf die Endkunden auf. Dies betrifft bei Wärmelieferverträgen und im Contracting-Bereich auch die notwendigen Veränderungen in den Preisgleitklauseln.
Hinsichtlich der Aufteilung der Kosten bei Vermietungen spielt das neue CO2-Kostenaufteilungsgesetz eine wichtige Rolle.

In einem rund vierstündigen Online-Seminar wird die Fachanwältin Juliane Kaspers von der Sozietät Becker Büttner Held ausführlich auf die Neuerungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes, den daraus resultierenden administrativen Vorgaben sowie den Auswirkungen für Wärmelieferanten und KWK-Anlagenbetreiber eingehen.

Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Dieses Seminar wird zweimal pro Jahr angeboten.

Das Online-Seminar „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ stellt das ideale Ergänzungsseminar zu der Veranstaltung „Brennstoffemissionshandelsgesetz 2024“ dar.

Eventdatum: Donnerstag, 06. März 2025 09:00 – 13:00

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Messkonzepte für Prosumer – Strom richtig messen und abrechnen (Webinar | Online)

Messkonzepte für Prosumer – Strom richtig messen und abrechnen (Webinar | Online)

Die Welt der Stromversorgung wird nicht nur immer grüner, sie wird auch deutlich komplexer. Personen verwenden nicht nur den Strom sondern produzieren diesen auch dezentral mittels PV-Anlagen und/oder Blockheizkraftwerken (BHKW). Durch Stromspeicher wird die Produktion und der Verbrauch zeitlich entkoppelt. Wärmepumpen und Elektroladesäulen sollen in den Genuss von abschaltbaren Sondertarifen kommen.

Das macht auch die Strommessung und Stromabrechnung komplex und führt zu Konfliktpotential zwischen Gebäudeeigentümer und Stromnetzbetreiber – zumindest für diejenigen, die dieses Seminar nicht besucht haben.

Das neu konzipierte Seminar „Messkonzepte für Prosumer – Strom richtig messen und abrechnen“ vermittelt neben den messtechnischen Grundlagen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen strukturiert die derzeitigen Einspeisemodelle bei Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vergütet werden.
Hierzu zählen insbesondere PV-Anlagen und BHKW-Anlagen. Besonders wird auf Mieterstromkonzepte eingegangen, da in diesem Bereich erfahrungsgemäß zahlreiche Fragestellungen existieren.

In Abhängigkeit verschiedener Auswahlparameter werden die unterschiedlichen Einspeisevarianten bezüglich des Messaufbaus und der Abrechnungsvorschriften in der Nieder- und Mittelspannung erläutert. Dabei werden insbesondere auch die neuen Bestimmungen und Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes praxisnah erläutert.

Im Rahmen des Seminars werden anhand von zahlreichen Beispielen die Unterschiede zwischen den Vergütungen nach dem EEG und dem neuen KWKG herausgearbeitet und die Eigennutzungsmöglichkeiten aufgezeigt. Kombinationen von unterschiedlichen Erzeugungsanlagen runden das Thema ab. Weiterhin wird intensiv auf die Besonderheiten bei der Abrechnung von Mieterstrom-Konzepten eingegangen. Das Seminar versetzt die Teilnehmer in die Lage, einen korrekten und abrechnungstechnisch sinnvollen Messaufbau zu erarbeiten bzw. zu bewerten.

Ein besonderer Augenmerk wird auf typische Prosumer-Themen gelegt. Hierzu zählt insbesondere die messtechnische Abrechnung bei Nutzung von Stromspeichern, Elektroladesäulen sowie die gesonderte Abrechnung von Wärmepumpen- und Heizstrom. Dabei werden die Prosumer-Konzepte beginnend von einfachen Konstrukten bis zur Kombination aus mehreren Stromerzeugern (PV und BHKW) und getrennt abzurechnenden Stromverbrauchern (Stromspeicher, Elektroladesäule, Wärmepumpe) strukturiert und mit Praxisbeispielen dargelegt.

Dieses neu konzipierte Seminar löst das Seminar „Messkonzepte für EEG- und KWKG-Anlagen“ ab, welches seit 2015 rund 25 mal realisiert wurde und von den mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit durchschnittlich 9,2 von 10 Punkten bewertet wurde. Der größte Themenblock bestand bis Anfang 2022 in der messtechnischen Abrechnung der EEG-Umlage. Diese ist nun innerhalb von Kundenanlagen entfallen. Nahezu zeitgleich traten aber viele Probleme im Rahmen der Prosumer-Thematik in den Fokus. Daher wurde diese erfolgreiche Seminarreihe im September 2022 neu konzipiert und auf die aktuellen Themenfelder angepasst.

Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.

Eventdatum: Donnerstag, 12. Juni 2025 09:00 – 17:00

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Rechtliche Rahmenbedingungen für Planer und Betreiber von Wärmepumpen-Anlagen (Webinar | Online)

Rechtliche Rahmenbedingungen für Planer und Betreiber von Wärmepumpen-Anlagen (Webinar | Online)

Derzeit werden immer mehr Wärmepumpen als Wärmeerzeuger in modernen Heizzentralen errichtet. Damit verbunden sind viele rechtliche Fragestellungen – beginnend von der Planung und Genehmigung bis hin zum Betrieb und Abrechnung der Wärme aus einer Wärmepumpe.

Das Seminar „Rechtliche Rahmenbedingungen für Planer und Betreiber von Wärmepumpen-Anlagen“ wird strukturiert die unterschiedlichen Geschäftsmodelle mit Wärmepumpen darstellen und die damit einhergehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen – konkret für größere aber auch für kleinere Wärmepumpenanlagen – aufzeigen.

Hierzu gehören u. a. das neue Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz – aber auch die Regelungen für abschaltbare Lasten nach §14a Energiewirtschaftsgesetz.

Eingegangen wird auf die gesetzlichen Vorgaben des Baurechts und des Bundesimmissionsschutzes. Je nach eingesetzter Technologie kommen aber auch Wasserrecht und Bergrecht zur Anwendung. Betreffend dem eingesetzten Kältemittel in der Wärmepumpe sollte man die F-Gas-Verordnung beachten.

Ist die Wärmepumpenanlage errichtet worden, treten Fragestellungen rund um die Abrechnung (AVBFernwärmeV, FFVAV, Heizkostenverordnung) in den Vordergrund. Aber auch Fragestellungen wie die konkreten Auswirkungen bei einem Wechsel vom Heizkessel zur Wärmepumpe im Rahmen der Wärmelieferverordnung sowie der vertraglich notwendigen Anpassungen wie z. B. die Preisgleitklausel werden im Rahmen des Seminars behandelt. Die Vorgaben zur gewerblichen Wärmelieferung nehmen einen wichtigen Aspekt im Rahmen des Seminars ein.

Am Ende des Seminars stehen die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen-Anlagen im Fokus.

 

  • Überblick Rechtsrahmen und Förderung
  • Energierechtliche Bewertung der Wärmepumpe (Teil I – GEG, WPG, ENWG, EnFG)
  • Energierechtliche Bewertung der Wärmepumpe (Teil II – FFVAV, AVBFernwärmeV, Preisgestaltung/Preisänderungsklauseln, WärmeLV)
  • Genehmigungsrecht für Wärmepumpen-Projekte (Baurecht, BImSchG, F-GasVO, Wasserrecht, Bergrecht)
  • Förderregime für Wärmepumpen-Anlagen

Eventdatum: Mittwoch, 19. Februar 2025 09:00 – 16:30

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Energie- und Stromsteuergesetz 2025 – INTENSIV (Webinar | Online)

Energie- und Stromsteuergesetz 2025 – INTENSIV (Webinar | Online)

Die energie- und stromsteuerlichen Regelungen sind in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen von besonderer Bedeutung. Außerdem gibt es zahlreiche Regelungen im Stromsteuergesetz, die für PV-Anlagenbetreiber wichtig sind.

Daher ist eine ausreichende Kenntnis des Energie- und Stromsteuerrechts, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis sowohl für Planer als auch Betreiber zwingend erforderlich. Dies gilt umso mehr, da nach den bereits erfolgten Veränderungen für das Steuerjahr 2024 im Jahre 2025 noch einmal erhebliche Veränderungen anstehen.

Das Online-Seminar beschäftigt sich einen Tag lang intensiv und praxisnah mit den neuen Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes.

In einem Online-Vorseminar werden die Grundlagen und die Begrifflichkeiten erläutert.

Anschließend werden die Pflichten und die jeweilige Entstehung der Energie- und Stromsteuer behandelt. Ein zentrales Themenfeld stellen die Energiesteuer-Begünstigungen für KWK-Anlagen sowie die Stromsteuer-Begünstigungen für EE- und KWK-Anlagen dar.

Ein großer Themenblock beschäftigt sich praxisnah mit den Anmeldeformalismen und den administrativen Vorgaben im Energie- und Stromsteuerrecht. Screenshots der konkreten Anmeldeformulare und konkrete Fallbeispiele ermöglichen die notwendige Praxisnähe.

Weiterhin werden konkrete Themen der Verwaltungspraxis wie das Verhalten bei Außenprüfungen und das Verfassen von Einsprüchen im Online-Seminar behandelt.

Thematisch werden einerseits die Regelungen behandelt, die seit dem 1.1.2024 gelten.
Das Hauptaugenmerk liegt aber auf der Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes für das Jahr 2025. Seit Mitte April 2024 liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht vor. Das neue Gesetz soll bis November 2024 verabschiedet und zum 1.1.2025 in Kraft treten.

Termine zu diesem Intensivseminar wird es voraussichtlich ab Januar 2025 geben. Haben Sie bereit Kenntnisse zum Energie- und Stromsteuergesetz und wollen sich nur auf den aktuellen Stand bringen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Kompaktseminar „Energie- und Stromsteuergesetz 2025 – KOMPAKT„. Hier werden die Neuregelungen und deren Auswirkungen in einem vierstündigen Kurzseminar zusammengefasst. Termine hierzu sind bereits am 06.11.2024 und 05.12.2024 veröffentlicht.

Eventdatum: Dienstag, 28. Januar 2025 09:00 – 17:00

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Gebäudeautomation -Pflichten und Chancen nach dem Gebäudeenergiegesetz und den europäischen Vorgaben (Webinar | Online)

Gebäudeautomation -Pflichten und Chancen nach dem Gebäudeenergiegesetz und den europäischen Vorgaben (Webinar | Online)

Gebäude benötigen in Deutschland rund 36 % des gesamten Endenergiebedarfs. Daher stellt die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden einen zentralen Aspekt der Energiewende dar. Dabei reicht es im Rahmen einer Integralen Energieeffizienz nicht aus, sich nur auf die Technik und die Bauphysik zu fokussieren. Vielmehr bedarf es auch eines bedarfsgeführten Anlagenbetriebs mittels geeigneter Automatisierungsstrategien und eines Energiemonitorings.

Eine Gebäudeautomation, welche die Belange der Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt, ermöglicht eine Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Gleichzeitig können der Komfort und die Sicherheit verbessert werden.
Ein intelligentes Gebäude ist eine Immobilie, die mit Hilfe automatisierter Prozesse wie Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung, Sicherheit und andere Umweltsysteme als Reaktion auf die Belegung des Gebäudes oder äußere Bedingungen steuert. Es reagiert auf sich verändernde Gegebenheiten, und zwar autonom und im Interesse des Benutzers.

Zahlreiche europäische und nationale Vorgaben aus Richtlinien, Gesetzen und Normen geben Leitplanken vor, die vom Planer und Betreiber beachtet werden müssen.
Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude fest. Nichtwohngebäude, die bereits im Bestand und mit einer Heizung oder Klimaanlage von über 290 kW ausgestattet sind, müssen bis Ende 2024 mit einem Gebäudeautomatisierungssystem des Grades B oder besser sowie einer Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden. Kurz- und mittelfristig ist eine deutliche Reduzierung der bisherigen Eingangsleistung (derzeit 290 kW) angedacht.

Was bedeuten diese Vorschriften konkret und wie können diese umgesetzt werden?
Was ist bei Ausschreibungen zu beachten?
Wann lohnt sich eine Gebäudeautomation finanziell und welche Förderungen gibt es, um eine zukunftsfähige Gebäudeautomation zu implementieren?

Das neu konzipierte Intensivseminar „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz an die Gebäudeautomation“ vermittelt eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen und beschäftigt sich mit den konkreten Anforderungen auf europäischer Ebene und des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes. Anhand von Checklisten werden geeignete Automatisierungs-Optionen dargelegt. Fördermöglichkeiten werden aufgezeigt. Außerdem erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Tipps und Vorlagen zur Umsetzung in der Praxis.

Eventdatum: Dienstag, 25. Februar 2025 09:00 – 13:15

Eventort: Online

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Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
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